Voraussetzungen

Altersgerechtes Badezimmer

Wenn das Bad oder einzelne Sanitärobjekte nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht mehr selbständig genutzt werden können oder wenn die Gefahr von Unfällen und Stürzen besteht, sollten Veränderungen vorgenommen werden. Die baulichen Maßnahmen sollten auf vorhandene und zu erwartende gesundheitliche Bedürfnisse und Probleme abgestimmt werden.

Nutzen Sie die Fördermittel der Pflegekassen und wir sanieren Ihr Badezimmer schon ab 1€. Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad haben, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Kostenvoranschlag für Ihre wohnumfeldverbessernden Maßnahmen!

Altersgerecht

Altersgerecht wohnen

Das 11. Sozialgesetzbuch sieht finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei pflegebedürftigen Menschen vor. Hierzu zählen unter anderem folgende bauliche Veränderungen:

 

  • Barrierefreier Umbau eines kompletten Bades oder
  • die behindertengerechte Anpassung eines Bades. Zum Beispiel:
    • der Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche,
    • die Montage eines Duschhandlaufes,
    • die Anpassung der Höhe der Toilette,
    • die Verlegung von rutschhemmenden Bodenfliesen und
    • die Montage eines unterfahrbaren Waschtisches.
Altersgerecht-Duschen

Vorraussetzungen

Fragen Sie ihre Pflegekasse, ob die Voraussetzungen für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen nach § 40 Absatz 4 SGB 11 für Sie erfüllt sind. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von der Pflegekasse im Einzelfall bezuschusst werden, wenn

 

  • die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird oder
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird (und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden wird) oder
  • eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt (und die Abhängigkeit von Pflegekräften verringert) wird.

Informationen der Pflegekassen


Fördermittelberatung

4.000€ Fördermittel pro Person

Der Zuschuss für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000€ pro Person je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z.B. Wohn-Pflege-Gemeinschaft), kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000€ beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000€ begrenzt. Ändert sich Ihre Pflegesituation und werden dadurch weitere Umbauten notwendig, können Sie den Zuschuss erneut beantragen. Im besten Fall unterstützt Sie Ihr Pflegedienst und erstellt ein Gutachten für die Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen.

 

Es liegt im Ermessen der Pflegekasse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Deshalb sprechen Sie zuerst mit Ihrer Pflegekasse, ob die Vorraussetzungen für Sie erfüllt sind. Anschließend erstellen wir Ihnen ein Kostenvoranschlag für die notwendigen Baumaßnahmen. Außerdem beraten und unterstützen wir Sie gerne im weiteren Verlauf.

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Barrierefreie Dusche

Ein bodengleicher, d.h. stufen- und schwellenlos zugänglicher Duschbereich ermöglicht Menschen mit körperlichen Einschränkungen das selbständige Duschen. Bodengleiche Duschen haben den Vorteil, dass sie einfach und gefahrlos begehbar bzw. mit dem Rollstuhl befahr sind. Pflegebedürftige können mit einem Toiletten-Duschrollstuhl unter die Brause gefahren werden. Wenn Sie Rollstuhlfahrer sind, sollte das Bad möglichst uneingeschränkt barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Eine rollstuhltaugliche Badgestaltung und eine individuell angepasste Sicherheitsausstattung ermöglichen mehr Eigenständigkeit.

 

Wir verbauen ebenerdige Duschrinnen von der Marke TECE. Unserer Meinung nach bieten diese Duschrinnen den besten Komfort und eine wunderschöne Optik. Zudem sind die Duschrinnen sehr pflegeleicht. Ihre Wünsche stehen aber natürlich an oberster Stelle.


Infos zur TECE Duschrinne

Erklärungsvideo

Das Bundesministeriums für Gesundheit erklärt: Die Pflegestärkungsgesetze verändern die Pflege in Deutschland. Was das konkret für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, bedeutet, können Sie sich hier ansehen. Susann Kowatsch erläutert in diesem Film die wichtigen Begriffe und Zusammenhänge zu Fragen rund um Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Was sind Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen? Wie kann man die Kostenübernahme für solche Maßnahmen beantragen? Welche Kosten werden in welcher Höhe übernommen?

Wissenswertes

Wissenswertes

 

Sozialgesetzbuch:

§ 40 Absatz 4 SGB XI

 

Bau-Normen:

DIN 18040-2

Flyer Download

 

Damit Sie unbeschwert in den Tag kommen!